Wenn der Bundesregierung Argumente fehlen: „Angriff auf Syrien war erforderlich“

  26 Juli 2018    Gelesen: 1260
Wenn der Bundesregierung Argumente fehlen: „Angriff auf Syrien war erforderlich“

Als „angemessen und erforderlich“ bezeichnet die Bundesregierung den Luftschlag gegen die syrische Regierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion. Eine eigene rechtliche Begründung dafür bietet die Regierung jedoch nicht. Das kritisiert der Jurist und Bundestagsabgeordnete Niema Movassat im Sputnik-Interview.

In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hat die Bundesregierung die Luftangriffe der westlichen Alliierten im April auf syrische Militäreinrichtungen erneut als „erforderlich und angemessen“ bezeichnet. Das bemängelt der Anfragesteller und Bundestagsabgeordnete für die Linksfraktion Niema Movassat.

„Die Bundesregierung ist sehr dünn auf den Beinen, wenn es um die völkerrechtliche Frage geht. Wenn die Bundesregierung das politisch begrüßt, dass da ein Luftschlag stattfindet, dann ist sie natürlich auch gezwungen, das rechtlich durchzuargumentieren“, betont der Abgeordnete.

Jedoch könne sie gar keine rechtliche Begründung für ihre Position vorbringen, bemängelt der.

„Solidarität statt Völkerrecht“

Die Solidarität mit den Partnerländern wie den USA, Frankreich und Großbritannien stehe für die Bundesregierung über dem Völkerrecht, findet der Politiker. So würde die Bundesregierung das Völkerrecht wissentlich ignorieren, warnt der Linkspolitiker. „Das ist wirklich dramatisch, weil die Bundesregierung mit ihrer Positionierung eine Erosion des Völkerrechts vorantreibt. Wenn Partnernationen das Völkerrecht brechen, dann solidarisiert sich die Bundesregierung damit. Das ist ein sehr selektives Herauspicken von Bausteinen aus dem Völkerrecht. Darunter leidet auch die außenpolitische Position der Bundesregierung, weil sie den einen Ländern gern mal den Rechtsbruch vorwirft, es aber gleichzeitig mit dem Völkerrecht sehr locker nimmt“, betont Movassat.

sputniknews


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