Knapp 37 Jahre nach dem Gewaltverbrechen an der zehnjährigen Ursula Herrmann hat der Bruder des Opfers sich Schmerzensgeld von dem rechtskräftig verurteilten Täter erstritten. Das Landgericht Augsburg entschied, dass Michael Herrmann 7000 Euro wegen eines durch den Strafprozess erlittenen Tinnitus erhält. Ursprünglich hatte er 20.000 Euro gefordert.
Herrmann machte nach dem Urteil noch einmal klar, dass er darauf gehofft hatte, durch den Zivilprozess Sicherheit über die Täterschaft des Verurteilten zu erhalten - das sei aber nicht gelungen. Vielmehr gehe er inzwischen davon aus, dass der falsche Mann im Gefängnis sitze. Dementsprechend enttäuscht zeigte sich der Kläger nach dem Urteil.
Der Fall Ursula Herrmann gehört zu den spektakulärsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Schülerin war im Jahr 1981 am oberbayerischen Ammersee in einer vergrabenen Kiste eingesperrt worden, sie erstickte darin. Erst 2010 war Werner M. deswegen in Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden - in einem Indizienprozess, der sich unter anderem auf das Gedächtnisprotokoll einer widerrufenen Aussage eines mittlerweile Verstorbenen stützte. Bis heute gibt es Zweifel an der Täterschaft des 68-Jährigen, der immer seine Unschuld beteuert hat.
Quelle: n-tv.de
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