Der heute 43 Jahre alte Mann war im November 2013 am Bochumer Hauptbahnhof von zwei Bundespolizisten kontrolliert worden. Die Beamten hatten als Begründung sein auffälliges Verhalten und die dunkle Hautfarbe genannt. Das sei ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot, entschied das Gericht. Damit kippte es das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz.
„Die Polizei müsse hierfür einzelfallbezogen vortragen, dass Personen, die ein solches Merkmal aufwiesen, an der entsprechenden Örtlichkeit überproportional häufig strafrechtlich in Erscheinung träten. Nur dann sei die Anknüpfung an dieses Merkmal zu Zwecken der effektiven Kriminalitätsbekämpfung möglich“, so das Gericht.
Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Dagegen kann eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
sputniknews
Tags: