Erneute Wendung im Fall Sami A.?

  13 Auqust 2018    Gelesen: 690
Erneute Wendung im Fall Sami A.?

Die juristische Auseinandersetzung um die Abschiebung von Sami A. geht in eine neue Runde. Einer Zeitung zufolge soll gegen mutmaßlichen Islamisten aus Tunesien eine Wiedereinreisesperre verhängt worden sein.

Der juristische Streit um die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nimmt offenbar eine neue Wendung. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete unter Berufung auf Sicherheitskreise in Nordrhein-Westfalen, dass gegen den Tunesier eine Wiedereinreisesperre verhängt worden sei.

Demnach hat das zuständige Ausländeramt Bochum über das Landeskriminalamt NRW den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden national wie auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten Einreiseverweigerung ausschreiben lassen. Folglich werde der abgeschobene Tunesier im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit A. aber nicht vor. Das Verwaltungsgericht forderte daraufhin, A. nach Deutschland zurückzuholen.

In Tunesien war A. nach zwei Wochen in Untersuchungshaft vorläufig freigekommen. Die Ermittlungen in Tunesien laufen aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten.

Quelle: n-tv.de


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