Es ist der vorläufige juristische Schlussakt eines Verbrechens, das weit über die pfälzische Kleinstadt Kandel hinausgeht. Kurz nach Weihnachten wird in dem Ort ein 15-jähriges Mädchen mutmaßlich von einem Flüchtling aus Afghanistan erstochen. Gut acht Monate später spricht das Landgericht in Landau das Urteil. Die Anklage geht von Mord aus. Im Grunde sei es ein Prozess wie jeder andere, sagt Gerichtssprecher Robert Schelp. Doch das stimmt nur zum Teil. Kandel ist zu einem Reizwort im Konflikt um die deutsche Migrationspolitik geworden - wie aktuell auch Chemnitz.
Ähnlich wie in der sächsischen Stadt kommt es in Kandel seit der Tat immer wieder zu Protesten unterschiedlicher politischer Gruppierungen, zuletzt am Samstag. Manchmal gibt es dabei auch Ausschreitungen. Für die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist es "unerträglich", dass rechte Kreise den Tod der 15-jährigen Mia instrumentalisieren und Kandel mit Demonstrationen auf den Kopf stellen. "Es ist natürlich die Hoffnung von uns allen, dass mehr Ruhe in Kandel einkehrt, wenn der Prozess beendet ist", betont die SPD-Politikerin.
"Stand einfach nur da"
Mit einem Brotmesser sticht der Täter am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt mehrfach zu. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es Abdul D. war - der Ex-Freund von Mia. Der junge Mann sei von Passanten festgehalten worden, berichtet eine Augenzeugin. "Der stand einfach nur da und hat nichts gesagt." Hingegen rufen Freunde von Mia der Schwerverletzten "Bleib da!" und "Bleib wach!" zu. Vergeblich: Das Mädchen stirbt im Krankenhaus.
Für Kandel, einen Ort mit knapp 9000 Einwohnern in der Südpfalz, ist die Tat bis heute traumatisch. Etwas Ähnliches haben die Menschen dort noch nicht erlebt. Einmal habe einer die Sparkasse überfallen, erinnert sich eine Frau. Aber den Täter habe man gleich gefasst. Und jetzt ein solches Verbrechen, das bundesweit Aufsehen erregt und in den Sog des Streits über die deutsche Flüchtlingspolitik gerät. Demonstrativ empfing Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Kandels Bürgermeister Volker Poß in Berlin. Und unlängst reiste Grünen-Parteichef Robert Habeck nach Kandel. "Die politische Dimension, die hier reininterpretiert wird, die kommt von außen", sagt Gerichtssprecher Schelp.
Für Landau ist es ein Prozess der Superlative, mit großen Sicherheitsvorkehrungen, die den Beschuldigten, die Prozessteilnehmer und das Gericht schützen sollen. Imposant steht das Justizgebäude mit seiner mächtigen Kuppel im Schein der Sonne. "Nichtöffentliche Hauptverhandlung" heißt es auf dem Zettel neben einer Tür. Als Abdul D. festgenommen wurde, war er wohl minderjährig. Und Jugendstrafrecht wird ohne Publikum verhandelt. So ist das öffentliche Interesse zwar groß, aber der Prozess ist nicht zugänglich.
Hinter verschlossenen Türen
Das Problem dabei: Seit Prozessbeginn werden immer wieder angebliche Details über den Fall an Medien durchgestochen - von wem, ist unklar. Sie bleiben von den Behörden unkommentiert und daher ohne Einordnung. Wäre es da nicht besser, die Verhandlung zu öffnen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann? Auf keinen Fall, sagt Dirk Lammer, Fachanwalt für Strafrecht. "Das Jugendstrafverfahren hat nicht den Zweck, dass sich jeder ein Bild machen kann, sondern soll gewährleisten, dass sich das Gericht ein möglichst zutreffendes Bild von der Tat und dem Angeklagten machen kann", sagt er mit Nachdruck.
Experten und Zeugen wurden gehört, darunter ehemalige Mitbewohner von Abdul D. und die Eltern von Mia. Ihre Aussagen sind ebenso unter Verschluss wie die Plädoyers. Was forderte die Staatsanwaltschaft, was meinte die Verteidigung? Der Beobachter erfährt es bisher nicht.
Abdul D. war im April 2016 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling eingereist. Seit September 2017 lebte er in einer Wohngruppe in Neustadt an der Weinstraße. Als Mia sich von ihm trennte, soll er sie verfolgt und bedroht haben. Die Eltern erstatteten Anzeige.
Zum Prozessauftakt vor der Jugendkammer I bekundete der Angeklagte Reue, wie es heißt. Als Höchststrafe drohen ihm 10 Jahre Haft nach Jugendstrafrecht - oder bei einer "besonderen Schwere der Schuld" als Höchstmaß 15 Jahre. Im Falle eines rechtskräftigen Schuldspruchs kann er nach einer teilweise verbüßten Strafe abgeschoben werden.
Quelle: n-tv.de
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