Das Europaparlament hat wegen Verstößen gegen demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien ein Vorgehen der EU gegen Ungarn gefordert. Die Abgeordneten verlangten mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags. Dafür stimmten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich. Ein solches Verfahren kann bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen. Nun muss der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs endgültig über die Angelegenheit entscheiden.
Zuvor hatte sich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hinter die Eröffnung von Verfahren gegen Mitgliedsländer bei Verstößen gegen die Prinzipien des Rechtsstaats gestellt. "Artikel 7 muss dort, wo der Rechtsstaat in Gefahr ist, Anwendung finden." Gegen Polen läuft bereits ein solches Verfahren.
Juncker nannte zwar weder Polen noch Ungarn explizit, betonte aber, dass die gesamte EU-Kommission hinter den Bemühungen seines Stellvertreters Frans Timmermans zur Durchsetzung der Prinzipien stehe: "Die EU-Kommission stellt sich weiter allen Angriffen gegen den Rechtsstaat entgegen."
Grundlage des Parlament-Votums ist ein kritischer Bericht, den die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini im Frühjahr im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Unter Berufung auf offizielle Befunde von Institutionen wie den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder dem Europarat ging dieser mit der Regierung unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hart ins Gericht.
Orban spricht von faktischen Fehlern
Es herrsche eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn". Der Bericht verwies auf Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen.
Darüber hinaus werden in ihm Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen aufgezählt sowie Korruption und Interessenkonflikte kritisiert. Insgesamt sei das Risiko eines Verstoßes gegen EU-Grundwerte gegeben, stellte der Bericht fest und plädierte für ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Ein solches Verfahren hatte die EU-Kommission im Dezember gegen Polen gestartet.
Beratung und etwaige Entscheidung liegen beim Rat der Mitgliedsstaaten, der sich nun mit beiden Ländern befassen muss. Das Verfahren kann theoretisch zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen. Die Hürden sind aber sehr hoch. Im Fall Polen gab es bisher nur eine Anhörung.
Die ungarische Regierung hatte die Vorwürfe scharf zurückgewiesen. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban sagte am Dienstag in einer Rede vor den EU-Abgeordneten, der Bericht weise zahlreiche faktische Fehler auf. Mit dem Rechtsstaatsverfahren solle sein Volk dafür verurteilt werden, dass es Ungarn nicht zu einem Einwanderungsland machen wolle.
Quelle: n-tv.de
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