Gutachten: Deutschland kann Rettungsschiffe nicht registrieren

  25 September 2018    Gelesen: 1033
Gutachten: Deutschland kann Rettungsschiffe nicht registrieren

Die unter politischen Druck geratenen Flüchtlingsretter im Mittelmeer können bei der umstrittenen Registrierung ihrer Schiffe nicht auf Deutschland setzen. "Ein spezielles Register für Seenotrettungsschiffe gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Eine Registrierung für diesen spezifischen Zweck ist nicht vorgesehen", heißt es in einem neuen Gutachten des wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Panama hatte angekündigt, dem Rettungsschiff "Aquarius 2" aus seinem Schifffahrtsregister zu löschen und ihm damit die Flagge zu entziehen. Damit wäre das letzte noch aktive Rettungsschiff zunächst stillgelegt. SOS Méditerranée in Frankreich rief Panama dazu auf, die Entscheidung zum Entzug der Registrierung rückgängig zu machen. Sonst solle ein europäischer Staat das Schiff registrieren.

In dem Gutachten, das der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko in Auftrag gegeben hat, wird auf die Rolle der Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) in der Nord- und Ostsee verwiesen. Diese sei ebenfalls als privater Verein organisiert, übernehme aber eine Aufgabe, zur der sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet habe.

Hunko forderte am Dienstag, das Verkehrsministerium solle Vereinen eine Registrierung von Rettungsschiffen ermöglichen. Es sei absolut nachvollziehbar, wenn Hilfsorganisationen auf Flaggen von Ländern wie die Niederlande, Gibraltar oder Panama ausweichen. "Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass Vereine wie Sea-Watch und Jugend Rettet deshalb nicht kriminalisiert werden", erklärte er. (dpa)

 

 

 

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