Das sächsische LKA hat sich am Freitag entschuldigt, weil sich ein SEK-Polizist unter dem Namen des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt zum Einsatz in Berlin eingetragen hat. Gegen zwei Polizisten des Sondereinsatzkommandos wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, teilte das LKA mit. Ziel sei, sie aus dem Dienst zu entfernen. Ihnen wurde Ausübung der Dienstgeschäfte sofort untersagt, sie mussten die Waffen abgeben.
Der Berliner Polizei war aufgefallen, was sich die Kollegen aus Sachsen geleistet hatten. Es geht um Zugangskontrollen für berechtigte Personen beim Erdogan-Besuch in Berlin. SEK-Beamte können dazu Tarnnamen nutzen. "Der Name Uwe Böhnhardt sollte aus Sicht der eintragenden Beamten für ein Zutritts- und Berechtigungsdokument genutzt werden", so die sächsische Polizei. Zuerst hatte "Focus online" darüber berichtet.
LKA-Chef: "An Dummheit kaum zu überbieten"
Auf Nachfrage von t-online teilte die Polizei mit, die Beamten seien beide für die Erstellung der Tarnnamensliste verantwortlich gewesen. "Deswegen erfolgten gegen beide die disziplinarischen Maßnahmen. Alles weitere ist Gegenstand der Ermittlungen."
"Vollständig inakzeptabel, im höchsten Masse verantwortungslos und an ,Dummheit' kaum zu überbieten", nannte das LKA-Präsident Petric Kleine. Uwe Böhnhardt gehörte zum Kern des Nationalsozialistischer Untergrunds (NSU), der unter anderem für zehn Morde vorwiegend an türkischstämmigen Migranten verantwortlich war.
Bereits die Eintragung des Namens eines Täters der NSU-Morde in eine Liste mit dienstlichen Angaben und im Rahmen eines dienstlichen Anlasses sei "abscheulich", so LKA-Chef Kleine. "Das stellt für die Opfer und deren Angehörige eine Missachtung höchsten Maßes dar." Dafür wolle er sich ausdrücklich bei den Betroffenen entschuldigen.
Das sächsische SEK war im vergangenen Jahr bereits einmal in die Schlagzeilen geraten, weil es sich Sitze in einem Polizeipanzer mit einem inoffiziellen Sachsen-Logo und Frakturschrift besticken ließ. Die Stickerei wurde später wieder entfernt.
Einige Wochen zuvor hatte die Polizei eine disziplinarrechtliche Überprüfung angekündigt, weil ein SEK-Beamter mit einem Patch eines "Odin-Rabens" aufgefallen war. Das Symbol aus der Mythologie ist nicht verboten, wird aber in der rechten Szene genutzt.
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