Polizei hebt rechte Terrorzelle aus

  01 Oktober 2018    Gelesen: 1017
Polizei hebt rechte Terrorzelle aus

Spezialbeamte der Polizei nehmen in Sachsen und Bayern Mitglieder einer selbsternannten "Bürgerwehr" fest. Die Männer stehen unter Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung mit Namen "Revolution Chemnitz" gegründet zu haben. Ihr Ziel: Das Ende des Rechtsstaats.

Mit einem Großaufgebot der Polizei geht der Generalbundesanwalt gegen eine rechtsterroristische Zelle in Sachsen und Bayern vor. Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen und der Polizeidirektion Chemnitz nahmen dabei sechs Tatverdächtige fest, wie die Behörden mitteilten.

Die sechs Festgenommenen stehen unter Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung namens "Revolution Chemnitz" gegründet zu haben. Dabei bestand womöglich Gefahr in Verzug: Die Männer sollen gewalttätige Aktionen zum Tag der Deutschen Einheit geplant haben. Der mutmaßliche Rädelsführer der Gruppe, Christian K., sitzt bereits seit Mitte September in Untersuchungshaft. Bei den im Rahmen der zu Wochenbeginn gestarteten Razzien verhafteten Verdächtigen handelt es sich ausnahmslos um deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 27 und 31 Jahren.

Die Festnahmen seien mit Unterstützung Mobiler Einsatzkommandos mehrerer Bundesländer in Sachsen und Bayern erfolgt, hieß es. Dabei wurden auch mehrere Wohnungen sowie weitere Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Großeinsatz waren insgesamt über 100 Beamte der sächsischen Polizei beteiligt.

"Revolution" mit Schusswaffen


Bisherigen Erkenntnissen zufolge gehören die Beschuldigten der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an. Sie sollen sich als "führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens" verstanden haben und zum Aufbau einer militanten "Bürgerwehr" unter anderem auch die Beschaffung von "halbautomatischen Schusswaffen" geplant haben. "Spätestens am 11. September 2018 haben sich die Beschuldigten den Ermittlungen zufolge zu der Gruppierung 'Revolution Chemnitz' zusammengeschlossen, wobei der Beschuldigte Christian K. eine zentrale Führungsposition übernommen haben soll", heißt es in der Mitteilung des Generalbundesanwalts.

Sollten sich die Verdachtsmomente erhärten, drohen den Männern hohe Haftstrafen. Laut Paragraf 129a des Strafgesetzbuches können Richter aufgrund der "Bildung einer terroristischen Vereinigung" Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren verhängen. Rädelsführern drohen demnach mindestens drei Jahre Haft.

Die sieben Männer sollen "auf Grundlage ihrer rechtsextremistischen Gesinnung ein 'revolutionäres' Ziel" verfolgt haben. Ihre Absicht war demnach "die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates". Zu diesem Zweck sollen sie "gewalttätige Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende" geplant haben. Zu den politisch Andersdenkenden zählen die Beschuldigten den Erkenntnissen zufolge auch "Vertreter des politischen Parteienspektrums" sowie "Angehörige des gesellschaftlichen Establishments", wie es in der Mitteilung zur Festnahme heißt.

Die Behörden kamen der in Entstehung begriffenen Terrorzelle offenbar nur durch Zufall auf die Spur: Auslöser der Ermittlungen war den Angaben des Generalbundesanwalts zufolge ein Vorfall, der sich vor rund zwei Wochen in Chemnitz ereignete. Am 14. September sollen die Beschuldigten Sten E., Christian K., Martin H., Marcel W. und Sven W. bewaffnet mit Glasflaschen, Quarzhandschuhen und einem Elektroimpulsgerät auf der Schlossteichinsel in Chemnitz gemeinsam mit weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen mehrere ausländische Mitbürger angegriffen und verletzt haben.

Eines der Opfer wurde durch den Wurf einer Glasflasche am Hinterkopf verletzt. Der Übergriff sollte den Ermittlungen zufolge ein "Probelauf" für ein für den 3. Oktober geplantes, in seinen Einzelheiten aber noch nicht näher aufgeklärtes Geschehen sein, hieß es. Im Zusammenhang mit den Vorfällen auf der Schlossteichinsel wurde gegen Christian K. bereits wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt.

Die Bundesanwaltschaft zog den Fall kurz darauf an sich und leitete ein Verfahren unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ein. Im Zuge der weiteren Ermittlungen hätten sich demnach "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür ergeben, dass die Vereinigung eine "terroristische Zielsetzung" verfolgt. Vor diesem Hintergrund habe die Bundesanwaltschaft, hieß es, am 28. September ihre Ermittlungen um den Tatvorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung erweitert.

Quelle: n-tv.de


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