Ab wann darf man in der 30-Zone auf Tempo 50 beschleunigen?
Bei der Tempo-30-Zone handelt es sich per Definition um eine Zone. Das heißt: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf vom Beginn bis zum Ende der Ausschilderung nicht überschritten werden. Ein Beschleunigen ist daher erst nach dem Verlassen der 30er-Zone zulässig. Wer die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog listet 15 Euro für eine Überschreitung von bis 10 km/h auf. Maximal sind es 680 Euro inklusive zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h.