Landgericht spricht drei Angeklagte frei

  12 Oktober 2018    Gelesen: 843
Landgericht spricht drei Angeklagte frei

Fehler bei Bauarbeiten bringen das Kölner Stadtarchiv 2009 zum Einsturz. Zwei Anwohner sterben. Das Kölner Landgericht spricht nun drei Angeklagte frei. Ein Bauüberwacher wird dagegen verurteilt.

Im Strafprozess um den verheerenden Einsturz des Kölner Stadtarchivs sind drei von vier Angeklagten freigesprochen worden. Lediglich ein Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) wurde vom Kölner Landgericht zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Wegen des verheerenden Unglücks bei U-Bahnbauarbeiten vor knapp zehn Jahren hatten sich die Angeklagten seit Januar wegen fahrlässiger Tötung und teils auch wegen Baugefährdung verantworten müssen.

Sie sollen ihre Sorgfaltspflichten beim U-Bahnbau schwerwiegend verletzt haben, was ihre Verteidiger im Prozess bestritten. Angeklagt waren zwei Bauleiter privater Unternehmen, für die die Staatsanwaltschaft jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert hatte. Der nun verurteilte Bauüberwacher sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine zehnmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Für eine weitere Bauüberwacherin der KVB forderte auch die Anklage einen Freispruch.

Das Archivgebäude war am 3. März 2009 bei U-Bahnbauarbeiten eingestürzt. Zwei Anwohner starben, Unmengen von Archivalien wurden unter Schuttbergen begraben. Der jetzige Prozess stand unter starkem Zeitdruck: Bis März 2019 musste es ein Urteil geben, sonst wäre der Fall strafrechtlich verjährt. Experten legten in dem Prozess dar, wie es ihrer Einschätzung nach zu dem Unglück kommen konnte.

Der vom Gericht beauftragte Hauptgutachter Prof. Hans-Georg Kempfert stützte dabei die Annahme der Staatsanwaltschaft: Demnach drangen am 3. März 2009 durch ein Loch in einer unterirdischen Betonwand schlagartig große Mengen eines Wasser-Sand-Gemisches in die Grube ein, sodass dem Archiv buchstäblich der Boden entzogen wurde. Dieses Loch, so sieht es der Staatsanwalt, entstand durch Schlamperei und Baufehler.

Laut Anklage waren Arbeiter 2005 beim Aushub der Grube auf einen Gesteinsblock gestoßen, den sie nicht beseitigen konnten. Stattdessen hätten sie um das tiefliegende Hindernis herum gebaggert, sodass in der dort entstehenden Betonwand ein Hohlraum entstand. Unabhängig von dem Strafprozess wird es später noch in einem Zivilverfahren um die Frage gehen, wer den entstandenen Schaden letztlich bezahlen muss. Unter den Trümmern des eingestürzten Archivgebäudes wurden unzählige kostbare Dokumente begraben und teilweise zerstört. Die Stadt Köln schätzt den Sachschaden auf 1,2 Milliarden Euro.

Quelle: n-tv.de


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