Kein Verfahren gegen Ex-DFB-Bosse

  15 Oktober 2018    Gelesen: 640
Kein Verfahren gegen Ex-DFB-Bosse

Die Affäre um die WM wirft einen Schatten auf das Sommermärchen 2006. Es geht um Steuerhinterziehung. Doch vor dem Landgericht Frankfurt werden sich drei Spitzen-Funktionäre des DFB nicht verantworten müssen.

In der Affäre um das Fußball-Sommermärchen 2006 haben die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht Frankfurt lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen das Trio ab. Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt. "Die Kammer hat keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen", sagte ein Sprecher nun jedoch. Er verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb von einer Woche noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen kann.

Zwanziger wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern, kündigte aber eine ausführliche Stellungnahme im Laufe der Woche an. Die Anwälte von Schmidt sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt. "Wie die Verteidigung bereits vom ersten Tag der Ermittlungen - vor drei Jahren - vorgetragen hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht. Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten", hieß es in einer schriftlichen Erklärung. Von Wolfgang Niersbach liegt noch keine Stellungnahme vor.

Niersbach, Zwanziger und Schmidt wurde in der Anklage vorgeworfen, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband Fifa verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Der gesamte Skandal geht zunächst auf ein Darlehen in Höhe von umgerechnet 6,7 Millionen Euro zurück, das der WM-Organisations-Chef Franz Beckenbauer 2002 von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhielt. Beckenbauer und sein damaliger Manager Robert Schwan leiteten das Geld auf ein Konto in Katar weiter, das zum Firmengeflecht des damaligen und nachweislich korrupten Fifa-Funktionärs Mohamed Bin Hammam gehörte.

Das Finanzamt Frankfurt am Main hatte bereits Ende Oktober 2017 entschieden, dass die 6,7 Millionen vom DFB an Louis-Dreyfus steuerlich "unzutreffend" behandelt worden seien - und verhängte eine Strafzahlung in Höhe von 19,2 Millionen Euro. Der DFB, der seine Führungsspitze inzwischen komplett ausgetauscht hat, beharrt weiterhin darauf, die Zahlung sei betrieblich veranlasst gewesen.  Diese Ansicht wurde nun vom Landgericht geteilt.

Quelle: n-tv.de


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