Die Polizei Essen hatte die Bilder bei einer Kundgebung eines linken Bündnisses im Mai gemacht und bei Facebook und Twitter veröffentlicht. Zwei Teilnehmer hatten dagegen geklagt, dass sie, wenn auch in größerer Gruppe, abgelichtet worden waren.
Schon dass die Polizei bei der Demo für die Demonstranten wahrnehmbar fotografiert hatte, sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. Fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Polizei hatte die Aufnahmen damit begründet, sie wolle die Bevölkerung transparent und "am Puls der Zeit" über ihre Arbeit informieren, wie dies auch vom nordrhein-westfälischen Innenministerium gefordert sei. (dpa)
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