Heimliche Steuererhöhung belastet Bürger

  24 Oktober 2018    Gelesen: 909
Heimliche Steuererhöhung belastet Bürger

Die Löhne steigen, Waren und Dienstleistungen werden teurer. Die Kaufkraft bleibt gleich, doch die Einkommensteuer steigt. Diese kalte Progression kostet die Deutschen insgesamt mehr als drei Milliarden Euro. Die Regierung will dem mit Tarifänderungen entgegensteuern.

Einkommen und Löhne steigen in diesem Jahr, um die Inflation auszugleichen. Diese kalte Progression kostet die Steuerzahler rund 3,3 Milliarden Euro. Das geht aus dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums für den "Dritten Steuerprogressionsbericht" hervor, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Wenn Waren und Dienstleistungen teurer werden und die Löhne nicht übermäßig steigen, bleibt auch die Kaufkraft unverändert. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer müssen aber dennoch mehr Steuern an den Fiskus gezahlt werden. Deshalb wird auch von einer verdeckten oder heimlichen Steuererhöhung gesprochen. Davon betroffen sind laut Bericht rund 32 Millionen Steuerpflichtige. Die durchschnittliche Belastung für das laufende Jahr beträgt 104 Euro. 2019 wären es dann 3,8 Milliarden Euro. Diese Effekte sollen jedoch nachträglich kompensiert werden.

Durch Tarifänderung will die Bundesregierung die Folgen der kalten Progression in den kommenden beiden Jahren wieder kompensieren. Das Familienentlastungsgesetz steuert dem ebenfalls entgegen. Hier bekommen Steuerzahler sogar etwas mehr Geld zurück, als eigentlich notwendig gewesen wäre: Bei der Formulierung des Gesetzentwurfs im Sommer war das Finanzministerium noch von höheren Inflationsraten ausgegangen.

Die Prognosen wurden laut Bericht inzwischen nach unten revidiert. Damit werde der Effekt der kalten Progression durch das Familienentlastungsgesetz "leicht überkompensiert", heißt es im Progressionsbericht des Finanzministeriums. Das Gesetz sieht vor, die Steuerzahler insgesamt um fast zehn Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Geplant ist unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes.

Quelle: n-tv.de


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