Eine Gesetzesänderung wäre in diesem Fall laut Palmer nicht erforderlich: Ein entsprechendes Instrument existiere bereits.
Solche Einrichtungen mit einer Überzahl an Sicherheitspersonal und starker Polizeipräsenz sollten, so Palmer auf seiner Facebookseite, nicht zu groß sein, damit die Probleme sich beherrschen ließen. Sie sollten in entlegenen Gegenden sein, wo keine nächtliche Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr existiere. „Sie sollen nur noch Sachleistungen erhalten und in Einrichtungen mit ausreichend Sicherheitspersonal in Schach gehalten werden.“
„In den sicheren Landeseinrichtungen könnten die Asylverfahren ruhig beendet und die Abschiebungen vorbereitet und durchgeführt werden, ohne zu riskieren, dass in diesem Zeitraum schwere Straftaten zu beklagen sind", fügte er hinzu.
Vor zwei Wochen war eine 18-Jährige durch eine Gruppe junger Männer in Freiburg vergewaltigt worden. In dem Fall besteht gegen sieben Syrer zwischen 19 und 29 Jahren und einen 25 Jahre alten Deutschen dringender Tatverdacht. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Deutlich mehr Täter könnten laut Medienberichten jedoch an der Tat beteiligt gewesen sein.
Die 18-Jährige habe in der Nacht zum 14. Oktober in einer Freiburger Diskothek mit einer Freundin gefeiert und ein Getränk von einem unbekannten Mann erhalten. Gegen Mitternacht habe sie den Club mit dem Mann verlassen. Dem Getränk wurde laut der Polizei eine unbekannte Substanz beigemischt. In einem nahen Gebüsch kam es dann nach Angaben des Opfers zu einem sexuellen Übergriff durch einen der mutmaßlichen Täter. Nach ihm sollen sich auch die anderen Männer an der Frau vergangen haben.
Der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) verurteilte die Tat und sagte, für Straftäter dürfe es keine Toleranz geben. Er warnte jedoch, auf Grundlage derartiger Straftaten Flüchtlinge pauschal zu verurteilen.
sputniknews
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