Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lörrach und des Polizeipräsidiums Freiburg vom 07.01.2016
Weil am Rhein: Sexualstraftat in der Silvesternacht - Staatsanwaltschaft beantragt vier Haftbefehle
In der Silvesternacht kam es in Weil am Rhein zu einer Sexualstraftat. Vier syrische Staatsbürger im Alter zwischen 14 und 21 Jahren werden beschuldigt, zwei 14 und 15 jährige Mädchen mehrfach vergewaltigt zu haben. Die Opfer und einer der Beschuldigten kannten sich weitläufig und trafen sich in den Abendstunden im Stadtteil Friedlingen. Anschließend begab man sich gemeinsam in die Wohnung des 21jährigen Beschuldigten, einem anerkannten Flüchtling, und seines 15jährigen Bruders, der den Status eines Asylbewerbers hat, wo es anfangs zum einvernehmlichen Austausch von Zärtlichkeiten und später zu den Vergewaltigungen kam. Nachdem die Opfer die Wohnung verlassen hatten, schalteten sie umgehend die Polizei ein. Diese nahm sofort die Ermittlungen auf und die Tatverdächtigen fest. Die Staatsanwaltschaft Lörrach beantragte gegen den 21jährigen und zwei 14jährige Beschuldigte, diese wohnen in den Niederlanden und der Schweiz, Haftbefehle. Der 15jährige Beschuldigte, gegen den kein Haftgrund vorlag, wurde in staatliche Obhut gegeben. Aus dieser hat er sich in der Folge entfernt. Dies gab Anlass, auch gegen ihn Haftbefehl zu erwirken.
Ein Zusammenhang mit den Vorfällen in Köln und anderen deutschen Städten ist nicht erkennbar. Auch handelt es sich nicht um eine Straftat, die im Umfeld eines Asylbewerberheimes begangen wurde.
Die Ermittlungen der Kripo Lörrach dauern an. Weitergehende Auskünfte können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht erteilt werden.
Die Badische Zeitung schreibt:
„Viele Details sind noch nicht bekannt – auch nicht, warum der Vorfall erst jetzt publik wird. Eine Pressemitteilung veröffentlichte die Polizei erst am späten Donnerstagvormittag, nachdem Medien wie die Badische Zeitung von Bürgern auf den Fall aufmerksam gemacht wurden.“
Die leitende Oberstaatsanwältin erklärte dem Rhein-Neckar Blog:
„Grundsätzlich behandeln wir Jugendstrafsachen nicht-öffentlich aus Gründen des Jugendschutzes – in diesem Fall sowohl der Opfer als auch für drei der vier Tatverdächtigen. Vor dem Hintergrund der anderen Ereignisse sehen wir aber aktuell ein hohes öffentliches Interesse. Der Fall ist aber anders gelagert…Wir haben in der Pressemitteilung betont, dass die Tat nicht im Umfeld einer Flüchtlingsunterkunft begangen worden ist. Wäre das der Fall gewesen, hätten wir es früher gemeldet, da wir hier einen sehr öffentlichen Kurs fahren.“
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