Der Mindestlohn – ein Gesetz ohne Wirkung

  08 Januar 2016    Gelesen: 788
Der Mindestlohn – ein Gesetz ohne Wirkung
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland am 01. Januar 2015 per Gesetz eingeführt. Dieses Gesetz wird von fast allen Politikern für sein 1-jähriges Bestehen gefeiert. Selbst die Gewerkschaften feiern den Mindestlohn, der in all seinen Facetten zur Farce wird. Denn wie sieht der Mindestlohn in der Praxis aus? Wird er gezahlt? In einigen Branchen wird der Mindestlohn, trotz Gesetz, nicht gezahlt. Einige Betriebe weisen sogar darauf hin, dass der Mindestlohn aus finanziellen Gründen nicht gezahlt werden kann. Was ist denn nur los in unserem Land?
Offizielle Verweigerung ohne Konsequenzen

Einige Arbeitgeber, vor allem kleine und mittlere Betriebe, weigern sich, den Mindestlohn zu zahlen. Sogar auf Betriebsversammlungen mit anwesenden Gewerkschaftsmitgliedern wird ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass der Mindestlohn aus finanziellen Gründen nicht gezahlt werden kann. Vor Ort sind solche Fälle bekannt und der Arbeitnehmer ist machtlos. Wenn der Zoll, der die Einhaltung des Gesetzes überwachen soll, eingeschaltet wird, erhält der Arbeitnehmer die Auskunft, dass nur sporadische Überprüfungen der Arbeitgeber stattfinden können. Das Hauptzollamt beruft sich hierbei auf den akuten Personalmangel.

Ist der Arbeitnehmer machtlos?

Sicherlich wurden einige Branchen zunächst vom Mindestlohn verschont. Sie haben einen Aufschub bis zum 01.01.2017 erhalten. Zu diesen Branchen gehört das Friseurhandwerk, die Fleischindustrie, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Wach- und Sicherheitsdienste. Doch andere Branchen, wie Bäckereien und Konditoren nutzen ebenfalls die Lücken, die das Gesetz aufzuweisen hat. Bekannterweise weigern sich einfach einige Betriebe, den Mindestlohn zu zahlen. Sie hoffen auf die Angst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf das Geld angewiesen sind. Vor allem 450,– Eurokräfte sind die Leidtragenden. Der Arbeitgeber droht mit Kündigung und wer vors Arbeitsgericht zieht, bekommt zwar recht, jedoch auch die Kündigung. So sehen die Tatsachen aus, die auch beweisbar sind.

Fazit

Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer sollte auf den Mindestlohn bestehen und versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen. Denn wenn der Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstößt, muss er mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. Bis zu 500.000 Euro können hier fällig werden. Und der Sozialversicherungsträger wird sich auch einschalten und Nachforderungsansprüche stellen.

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