Sparkasse kündigt Prämiensparverträge

  09 November 2018    Gelesen: 458
Sparkasse kündigt Prämiensparverträge

Wer einen Sparvertrag über 99 Jahre abschließt, glaubt wohl nicht nur an die eigene Unsterblichkeit, sondern auch an die Vertragstreue des Kreditinstituts. Und liegt mitunter mit beidem falsch. Wird der Vertrag gebrochen, gibt es eins von den Verbraucherzentralen auf den Deckel.

Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Verträge hält man ein. Dies ist eindeutig im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Aber wenn es ums Geld geht, versucht schon mal der eine oder andere, den entsprechenden Kontrakt zu seinen Gunsten zu interpretieren und sich von teuren Verpflichtungen zu drücken.


In letzter Zeit ist dies gehäuft bei Geldinstituten zu beobachten. Und egal, ob Banken, Sparkassen oder Bausparkassen: Viele von ihnen sind der Meinung, einst gegebene Zinsversprechen auf ihre vielumworbenen Sparprodukte nicht einhalten zu müssen. Denn die sind ihnen in der anhaltenden Niedrigzinsphase schlicht zu kostspielig geworden. Mit der Konsequenz, dass alte, teure Verträge einfach aufgekündigt werden. Und dies ungeachtet der Tatsache, dass sich ein solches Vorgehen nur schwer mit dem von der Branche angestrebten Image von Seriosität und Vertrauen vereinbaren lässt und die Erfolgsaussichten solcher Praktiken zumindest zweifelhaft sind.

Zum Glück für geprellte Sparer gibt es die Verbraucherzentralen. Schauen diese doch den Kreditinstituten genau auf die Finger und gehen gegebenenfalls auch gegen Vertragsbruch vor. So auch jetzt wieder. Diesmal wurde die Sparkasse Märkisch-Oderland (MOL) abgemahnt. Denn diese hat in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge (S-Prämiensparen flexibel) mit einer Laufzeit von 99 Jahren nach Einschätzung der Verbraucherschützer unrechtmäßig gekündigt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) will erreichen, dass die Sparkasse diese unlauteren Kündigungen unterlässt und Verbraucher ihre bereits durch das Geldinstitut gekündigten Verträge wieder aufnehmen können. 

Keine Kündigungsfrist auffindbar


Bei der Kündigung von den über 99 Jahre abgeschlossene Prämiensparverträgen beruft sich die Sparkasse auf eine mit dem Kunden angeblich vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist, von dem das Geldinstitut wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus nun Gebrauch machen möchte. Allerdings findet sich laut Erk Schaarschmidt, Experte für Finanzen bei der VZB, in den den Verbraucherschützern vorliegenden 99-Jahre-Verträgen keine explizit für die Sparkasse vereinbarte Kündigungsfrist. "Unserer Ansicht nach führt die Sparkasse MOL ihre Kunden damit in die Irre. Sie erweckt den Eindruck, die Sparkasse dürfe die Verträge aufgrund einer regulär vereinbarten Kündigungsfrist ordnungsgemäß kündigen. Das ist unserer Rechtsansicht nach falsch", betont der Verbraucherschützer.

Die Sparkasse hat nun bis zum 23. November 2018 Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Sollte sie keine Unterlassungserklärung abgeben, will die VZB diese unlautere Handlung gerichtlich unterbinden lassen. "Wir raten allen gekündigten Prämiensparkunden der Sparkasse MOL, Ruhe zu bewahren, Kündigungen zu widersprechen und bei Bedarf die Verträge von der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. Erst frühestens Ende 2021 droht eine Verjährung der Rechte", so Schaarschmidt.

Gleichzeitig fordert die VZB die Brandenburger Kommunal- und Landespolitik auf, dafür zu sorgen, dass sich die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und eben nicht, langfristige und für die Altersvorsorge abgeschlossene Sparverträge zu kündigen.

Quelle: n-tv.de


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