Kinderarzt Harry S. will mildere Strafe

  12 November 2018    Gelesen: 913
Kinderarzt Harry S. will mildere Strafe

Harry S. gesteht den Missbrauch von 21 Jungen und wird dafür verurteilt. Der Bundesgerichtshof bezweifelt jedoch, ob er voll schuldfähig war und hebt das Urteil teilweise auf. Nun muss diese Frage geklärt werden.

2016 wird Harry S. zu einer Freiheitsstrafe von dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Kinderarzt mindestens 20 Jungen sexuell missbraucht hat. Deshalb verhängt es auch Sicherungsverwahrung und ein lebenslanges Berufsverbot.

Der Augsburger Kinderarzt hatte die Serie von Übergriffen in dem Verfahren gestanden. Seit Ende der 1990er Jahre missbrauchte er immer wieder Jungen. Manchmal sprach er sie auf der Straße an und lockte sie dann in Keller oder Tiefgaragen. Manchmal nahmen die Jungen an Ausflügen teil, die er für sozial benachteiligte Kinder organisierte. Selbst die Söhne von Frauen, mit denen er eng befreundet war, wurden seine Opfer.

Auf seine Spur kamen die Ermittler, weil S. im August 2014 bei Hannover einen Fünfjährigen entführt, betäubt und in seiner Wohnung missbraucht hatte. Später setzte er den Jungen völlig verstört aus. Durch diesen Fall kamen schließlich bundesweite Ermittlungen in Gang, S. wurde aufgrund genetischer Spuren gefasst und schließlich verurteilt.

Opfer müssen erneut aussagen


Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber teilweise wieder auf. In dem neuen Verfahren geht es nun darum, ob die Steuerungsfähigkeit von S. bei den Taten teilweise eingeschränkt war. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hatte S. volle Schuldfähigkeit attestiert und argumentiert, dass S. beispielsweise während seiner Tätigkeit als Kinderarzt nie ein Kind unangemessen berührt hatte. Ein Sachverständiger, den die Verteidigung beauftragt hatte, sah hingegen eine verminderte Schuldfähigkeit und beschrieb S. als Kernpädophilen, der sein Verlangen nicht kontrollieren kann.

Ein neues Gutachten soll die Frage nach der Schuldfähigkeit diesmal zweifelsfrei klären. Eine veränderte Einschätzung hätte erheblichen Einfluss auf das Strafmaß. Auch das lebenslange Berufsverbot könnte aufgehoben werden. Die Taten selbst stehen nicht infrage.

19 Verhandlungstage sind bis Ende Januar angesetzt, S. kann nicht härter bestraft werden als im ersten Prozess. Trotzdem müssen noch einmal alle Opfer aussagen. Viele von ihnen wollen mit dem Erlebten endlich abschließen. Die Tatsache, dass S. wieder als Kinderarzt praktizieren könnte, ist für sie unerträglich.

Quelle: n-tv.de


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