SPD-Politiker warnen vor zu drastischer Verschärfung des Asylrechts

  11 Januar 2016    Gelesen: 675
SPD-Politiker warnen vor zu drastischer Verschärfung des Asylrechts
In der Diskussion um härtere Abschiebegesetze bezeichnet SPD-Vize Ralf Stegner die Unionsvorschläge als populistisch. Er ist nicht der einzige skeptische Sozialdemokrat.
Bei den Sozialdemokraten regt sich Widerstand gegen eine zu starke Verschärfungen des Asylrechts. SPD-Vize Ralf Stegner kritisiert die Forderungen aus der Union als populistisch. Schon lange vor den Ereignissen in Köln seien verschärfte Bestimmungen beschlossen worden, "die ein Ende des Asylverfahrens und Abschiebung vorsehen, wenn dem keine humanitären Hindernisse entgegenstehen", sagte Stegner der Saarbrücker Zeitung. "Im Kern geht es darum, umzusetzen was vereinbart ist und nicht ständig neue Verschärfungen zu fordern", sagt der Sozialdemokrat.

Bei der Union gebe es offenbar eine Doppelstrategie, so Stegner weiter. "Die CSU redet den Rechtspopulisten nach dem Munde. Beispiel: Abweisungen an der Grenze. Und Teile der CDU wie Frau Klöckner setzen auf Symbolthemen, siehe Burka-Verbot, um am rechten Rand zu punkten".

Er habe den "Verdacht, dass der Koalitionspartner mit seinem Ruf nach immer neuen Gesetzesverschärfungen in einen Wettbewerb mit der AfD treten will", erklärte Stegner.

Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka hält Teile der Forderungen der CDU nach strengeren Asylgesetzen für völkerrechtswidrig. "Der Unionsvorschlag, jemanden schon bei jeder Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung abschieben zu können, ist völkerrechtlich wohl nicht umsetzbar", sagte Lischka der Rheinischen Post. "Das würde uns vor dem EuGH sofort um die Ohren fliegen", sagte Lischka. "Wir sollten in der Bevölkerung nicht den falschen Eindruck erwecken, dass sich Deutschland hier einfach nationale Regeln geben kann, die der Genfer Flüchtlingskonvention widersprechen."

Die SPD sei grundsätzlich aber offen für die Vorschläge der Union. So könne etwa die Ausweisung von straffälligen Syrern bereits dann möglich werden, wenn sie zu weniger als drei Jahren Haft verurteilt worden sind. "Wir können darüber reden, ob wir die starre Drei-Jahres-Grenze auch bei

straffälligen Ausländern aus solchen Ländern wie etwa Syrien oder dem Iran abschaffen, für die sie zurzeit noch gilt", sagte Lischka.

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