Es seien bei dem Gesetz keine Strafen für Eltern vorgesehen, ergänzte die Tageszeitung Le Figaro. Das Gesetz richte sich gegen "gewöhnliche erzieherische Gewalttätigkeiten", dazu gehörten auch Schreie, Beschimpfungen oder das Ziehen an den Haaren. Schwerwiegende Gewalttätigkeiten gegenüber Kindern können in Frankreich bereits nach dem Strafrecht geahndet werden.
Ein Sprecherin der Nationalversammlung bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Gesetzesentwurf bisher nicht endgültig verabschiedet ist. Nun müsse der Senat beraten - dies ist das Oberhaus der Parlaments. (dpa)
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