Großbritannien könnte das Austrittsverfahren aus der Europäischen Union noch stoppen.
Aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) können die Briten den Brexit-Antrag einseitig zurückziehen. Dies gelte bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens, erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Rücknahme im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorschriften in Großbritannien entschieden und dem Europäischen Rat förmlich mitgeteilt werde.
Das oberste schottische Zivilgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um eine Bewertung gebeten. Großbritannien hatte im März 2017 offiziell seine Absicht zum Austritt aus der Europäischen Union bekanntgegeben. Damit begann ein zweijähriges Verfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das regulär mit dem Brexit am 29. März 2019 endet.
Aus Sicht des Gutachters könnte Großbritannien dies aber noch selbstständig stoppen, also ohne Zustimmung der übrigen EU-Staaten. Wann eine Entscheidung fällt, blieb zunächst unklar.
Am Dienstag beginnen fünftägige Debatten im britischen Parlament zu dem Abkommen. Am 11. Dezember soll dort schließlich darüber abgestimmt werden.
spiegel
Tags: