Eine Modifizierung hält Siwkow für möglich. Diese würde den Amerikanern aber wohl kaum gefallen.
„Sie (die Rakete – Anm. d. Red.) kann nur modifiziert werden, indem ihre Reichweite vergrößert wird. Denn derzeit hat die Rakete eine kleine Reichweite, sie kann keine Landziele auf großer Entfernung treffen“, so Siwkow, der Vize-Präsident der Russischen Akademie für geopolitische Probleme, gegenüber der Zeitung „Iswestija“.
Derzeit übersteige die Reichweite der 9M729-Rakete nach offiziellen Angaben nicht 400 Kilometer, weshalb sie gegen den INF-Vertrag nicht verstoße.
Einen kompletten Verzicht auf die russische Rakete schließt der Militärexperte ebenfalls nicht aus. Doch die Bedingung lautet: Die USA müssten auf die Stationierung der Senkrechtstartanlagen Mk-41 in Europa verzichten. Diese Startanlagen werden laut Siwkow dort unter dem Deckmantel der Luftabwehr stationiert.
„In der Tat sind das Mehrzweck-Startanlagen. Das ist eine grobe Verletzung des INF-Vertrags, weil der Einsatz von Mehrzweckanlagen, welche die Installierung von Mittel- und Kurzstreckenraketen erlauben, einen direkten Verstoß gegen den Vertrag darstellt.“
Man könne deshalb sagen, dass Washington den INF-Vertrag schon jetzt verletzte. Siwkow zeigt sich zugleich aber sicher, dass die USA an ihren Mk-41-Startanlagen festhalten werden. „Die USA bereiten sich auf den Ausstieg aus dem INF-Vertrag vor. All diese Gespräche sind nur die Suche nach einem Vorwand, aus dem Vertrag auszusteigen.“
Zuvor hatte US-Außenminister Mike Pompeo Moskau eine 60-tägige Frist gesetzt, um die Einhaltung des Abkommens wieder zu gewährleisten. Die US-Vizeaußenministerin für Waffenkontrolle und internationale Sicherheit, Andrea Thompson, rief Russland dazu auf, auf die 9M729-Rakete zu verzichten bzw. sie zu modifizieren.
Im vergangenen Oktober hatte US-Präsident Donald Trump den Austritt aus dem Abkommen angekündigt. Dabei verwies Trump auf eine angebliche Verletzung des Vertrags durch Russland sowie auf Chinas militärisches Aufrüsten.
Der INF-Vertrag war 1987 von der Sowjetunion und den USA unterzeichnet worden und 1988 in Kraft getreten. Mit dem Abkommen hatten sich die Parteien verpflichtet, alle Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (von 500 bis 5500 Kilometer) zu vernichten.
In den letzten Jahren hatten Moskau und Washington einander mehrmals vorgeworfen, gegen den INF-Vertrag zu verstoßen.
Moskau verwies unter anderem darauf, dass die USA in Rumänien und in Polen Anlagen stationieren, mit denen Marschflugkörper des Typs Tomahawk gestartet werden können. Zudem machte Russland darauf aufmerksam, dass die USA Kampfdrohnen entwickeln und Forschungsarbeiten zur Entwicklung von bodengestützten Marschflugkörpern finanzieren.
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