Die EU-Kommission hat laut einem Urteil des EU-Gerichts bei der Einführung neuer Auto-Abgastests die Grenzwerte der Euro-6-Norm zu Unrecht gelockert. Dies entschieden die Luxemburger Richter nach einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Diese Städte dürfen die Grenzwerte nun anfechten und im Zweifel auch Fahrverbote für neueste Dieselautos verhängen, die offiziell zugelassen wurden.
Damit herrscht in der Automobilbranche zunächst wieder Unsicherheit über künftige Anforderungen an Autos mit Benzin- und Dieselmotoren. Die Hersteller waren mit der nun verworfenen Regelung zufrieden. Sie hatten erreicht, dass Autos im realen Straßenverkehr mehr NO2 ausstoßen dürfen als auf dem Prüfstand.
Neue Grenzwerte sollten Manipulationen erschweren
Dazu hatte die EU-Kommission Umrechnungsfaktoren festgelegt. Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Zuvor hatte es lediglich Prüfstandsmessungen gegeben, deren Werte viele Autobauer manipuliert hatten.
Die Kommission hatte die erhöhten Grenzwerte mit Messungenauigkeiten bei Prüfungen im realen Straßenverkehr begründet. Wenn die Autos aber mehr von dem Reizgas ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer, die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität einzuhalten.
Das Gericht erklärte, der Regulierungsvorschlag der Kommission von 2016 sei über die Befugnisse der EU-Exekutive hinausgegangen. Zudem seien die Menschenrechte und andere Gesetze der EU verletzt.
Mindestens 14 Monate lang ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So wolle man etwa sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt.
spiegel
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