Bundesregierung beharrt auf Pass-Vorschriften

  17 Dezember 2018    Gelesen: 929
Bundesregierung beharrt auf Pass-Vorschriften

Subsidiär Schutzberechtigte sollen auch künftig zur Beschaffung eines gültigen Passes in die Botschaft ihres Heimatlandes. Das Bundesinnenministerium weist die Kritik der Grünen an der Praxis zurück. Die sehen darin eine unnötige Gefährdung der Geflüchteten.

Das Bundesinnenministerium hält an seinen Pass-Vorschriften für syrische Flüchtlinge fest, obwohl Kritiker dadurch das Leben der Schutzsuchenden gefährdet sehen. Die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte von der Bundesregierung gefordert, subsidiär Schutzberechtigte nicht länger zur Beschaffung eines gültigen Passes in die Botschaft jenes Landes zu schicken, dessen Behörden ihnen nach dem Leben trachten könnten. Diese Regel gilt aber für fast alle syrischen Flüchtlinge - und soll nach dem Willen des Innenministeriums beibehalten werden. Eine entsprechende Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion liegt den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vor.

Demnach sei es subsidiär Schutzberechtigten - anders als anerkannten Flüchtlingen oder Asylbewerbern - auch künftig "grundsätzlich zuzumuten", bei den zuständigen Behörden ihres Heimatstaats vorzusprechen, um einen Pass ausstellen oder verlängern zu lassen. Ein solches Dokument wird benötigt, um von deutschen Ausländerbehörden anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können. Subsidiär geschützt sind Menschen, die als Bürgerkriegsflüchtlinge und nicht als politisch Verfolgte in Deutschland aufgenommen wurden - wie die meisten Syrien-Flüchtlinge.

Die Linie des Ministeriums gilt dem RND-Bericht zufolge trotz des jüngsten Lageberichts des Auswärtigen Amts. Darin stehe zu Syrien unter anderem, zurückkehrende Flüchtlinge würden "innerhalb der besonders regimenahen Sicherheitsbehörden (...) als Feiglinge und Fahnenflüchtige" gelten, "schlimmstenfalls sogar als Verräter bzw. Anhänger von Terroristen", und seien deshalb immer wieder einer "Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt".

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Luise Amtsberg, sagte den demnach mit Blick auf die Lage in Syrien: "Es kann nicht sein, dass deutsche Behörden die Sicherheit eines Schutzsuchenden unnötig gefährden und zusätzlich die Finanzierung eines Terrorregimes in Kauf nehmen."


Quelle: n-tv.de


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