Das endgültige Urteil im Hauptsacheverfahren müsse erst abgewartet werden, entschied das Gericht am Dienstag. Gleichzeitig ließ es nämlich die Berufung gegen das im September vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gefällte Urteil zu, das die Stadt Frankfurt zu Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge mit älteren Euro-4-Motoren ab Februar 2019 verpflichtet hatte. Dieses Urteil wird nun in der nächsten Instanz überprüft, ein Termin für den Prozess soll zeitnah bekanntgegeben werden.
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