Rund 680 Fahrzeugbesitzer haben sich dem von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden angestrengten Prozess angeschlossen. Anlass sind Autokreditverträge der Bank und darin enthaltene Widerrufsregeln. Die Kläger wollen erreichen, dass das Gericht diese für unzulässig erklärt und sie ihre Fahrzeuge zurückgeben können. Dabei geht es insbesondere um Diesel-Autos, die in der Diskussion um Fahrverbote in Verruf geraten sind.
Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht über eine Musterfeststellungsklage verhandelt. Die Mercedes-Bank hält die Klage für unbegründet und hat angekündigt, sich „entschieden“ dagegen zur Wehr zu setzen.
Musterfeststellungsklagen sind erst seit vergangenem November möglich. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen kein finanzielles Risiko.
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