Gericht stellt Verfahren gegen sieben Angeklagte ein

  06 Februar 2019    Gelesen: 822
Gericht stellt Verfahren gegen sieben Angeklagte ein

Im Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten hat das Duisburger Landgericht das Verfahren eingestellt - allerdings nicht gegen alle Angeklagten.

Achteineinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten hat das Duisburger Landgericht das Strafverfahren gegen sieben von zehn Angeklagten eingestellt. Für sie ist der Prozess ohne Strafen und Auflagen beendet. Das gab das Gericht bekannt.

Drei Angeklagte, die eine Geldauflage in Höhe von etwa 10.000 Euro hätten zahlen sollen, hatten eine Einstellung abgelehnt. Gegen sie geht der Prozess nun weiter.

"Ich halte die Einstellung ohne Auflagen für gut und richtig", sagte der Verteidiger Ingo Bottes dem SPIEGEL. Es handele sich bei der Entscheidung um das Äquivalent zum Freispruch, der in diesem Verfahren wegen der drohenden absoluten Verjährung nicht möglich gewesen wäre: "Deswegen ist es die einzige richtige Verfahrenslösung."

Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg wurden in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt. Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Allen Angeklagten waren unter anderem fahrlässige Tötung und schwere Planungsfehler vorgeworfen worden.

Das Gericht hatte Mitte Januar die Einstellung vorgeschlagen. Die individuelle Schuld der Angeklagten sei gering oder allenfalls als mittelschwer anzusehen. Neben Planungsfehlern sieht das Gericht ein kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als mitverantwortlich für das Unglück.

Mehrere Nebenklage-Anwälte hatten die Einstellung bereits vorab kritisiert. Nach wie vor bestehe ein öffentliches Interesse an einer Aufklärung, argumentierten sie. Der Vater eines getöteten Loveparade-Besuchers zeigte sich nun enttäuscht: "Es gibt noch viele brennende Fragen, die es lohnt aufzuklären", sagte der Bauingenieur.

Unter den sieben Beschuldigten, für die der Prozess nun endet, sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie ein Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Die drei Angeklagten, für die der Prozess weitergeht, waren ebenfalls bei Lopavent beschäftigt.

Als einen Grund für ihre Zustimmung zur Einstellung hatte die Staatsanwaltschaft den Umstand genannt, dass im Juli 2020 die Verjährung eintritt. Das erforderliche Beweisprogramm könne bis dahin nicht absolviert werden. So müssten die meisten der im zentralen Sachverständigengutachten genannten 575 Zeugen noch vernommen werden. In den vergangenen 14 Monaten hat das Gericht 59 Zeugen und 8 Sachverständige vernommen.

spiegel


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