Bundesverfassungsrichter beschränken Macht des Vermittlungsausschusses

  14 Februar 2019    Gelesen: 737
Bundesverfassungsrichter beschränken Macht des Vermittlungsausschusses

Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat begrenzt, wie die Agentur Reuters am Donnerstag mitteilte.

Der Ausschuss, der sich je zur Hälfte aus Vertretern der beiden Kammern zusammensetzt, dürfe nicht eigene Gesetzeskompromisse ausarbeiten, die in der parlamentarischen Debatte bisher keine Rolle spielten, hieß es in einer Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Zweite Senat des Gerichts.

Änderungen, Streichungen und Ergänzungen müssten vielmehr im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bleiben. Mit den Beschlüssen wurden Änderungen des Einkommensteuer- und Biersteuergesetzes von 2004 und die Änderung des Körperschaftssteuergesetzes von 1999 für verfassungswidrig erklärt. Die Gesetze hätten durch die Kompetenzüberschreitung des Ausschusses formale Mängel und seien deshalb verfassungswidrig zustande gekommen. (AZ: 2 BvL 4/11, 5/11 und 4/13 sowie 2 BvL 1/09)

Konkrete Auswirkungen auf die Steuererhebungen sind angesichts des langen Zeitablaufs nicht mehr zu erwarten. Aber der Vermittlungsausschuss wird künftig die Grenzen seiner erarbeiteten Kompromissvorschläge genauer beachten müssen. Er kann auch nur auf den Gebieten Gesetzesänderungen vorschlagen, für die er angerufen wurde. Da in vielen Fällen Gesetze in beiden Kammern die Mehrheit brauchen, wird bei Uneinigkeit der Vermittlungsausschuss angerufen, um einen Kompromiss zu erarbeiten.

sputniknews


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