Das sieht ein Entwurf des Bundesinnenministeriums vor, der sich noch in der Resssortabstimmung befindet. Danach drohen Ausreisepflichtigen Sanktionen, wenn sie ihre Abschiebung verzögern, etwa weil sie kurzzeitig untertauchen oder keine Papiere beschaffen. Straftäter, die nicht abgeschoben werden könnten, sollten besser überwacht werden: zum Beispiel mit Meldepflichten, einer räumlichen Beschränkung oder der elektronischen Fußfessel. Behördenmitarbeiter, die Betroffene vor einer ummittelbar bevorstehenden Abschiebung warnen, sollen demnach künftig bestraft werden.
Tags: