Erwartet wird ein Urteil in einem seit zehn Jahren andauernden Rechtsstreit (Audio-Link). Ein kirchliches Krankenhaus in Düsseldorf hatte einem Chefarzt gekündigt, weil dieser nach einer Scheidung zum zweiten Mal standesamtlich geheiratet hatte. Darin sah der Arbeitgeber einen Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre und somit gegen seine Loyalitätspflichten.
Es wird erwartet, dass die Erfurter Richter ein Grundsatzurteil zur umstrittenen Sonderstellung der Kirchen als Arbeitgeber fällen. Dabei geht es um das im Grundgesetz verankerte Arbeitsrecht der Kirchen einerseits und den Schutz vor Diskriminierung aus religiösen Gründen andererseits. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof betont, entscheidend sei die Frage, ob die Religion bei der konkreten Tätigkeit eine wesentliche Anforderung sei.
deutschlandfunf
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