Im konkreten Fall geht es um Filme, die auf YouTube hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen wurden. Der Filmverleih Constantin klagt deshalb auf die Herausgabe der E-Mail-Adressen und Telefonnummern dreier Nutzer sowie der IP-Adressen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in der Vorinstanz entschieden, dass YouTube nur die E-Mail-Adressen herausgeben muss.
deutschlandfunk
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