In dem Fall erklärte das oberste Zivilgericht am Freitag, dass ein Neuwagen mit Abschalteinrichtung mangelhaft sei und der Käufer daher Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz habe. Dieser rechtliche Hinweis des zuständigen BGH-Senats führte dazu, dass es im Streit zwischen VW und einem Käufer kein endgültiges Urteil geben wird, weil beide Seiten einem Vergleich zustimmten. Ein für kommenden Mittwoch angesetzter Verhandlungstermin wurde daher abgesagt. Es wäre der erste Fall in dem Dieselskandal gewesen, der vor dem BGH verhandelt worden wäre.
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