Warum musste der siebenjährige Ole sterben?

  26 Februar 2019    Gelesen: 978
Warum musste der siebenjährige Ole sterben?

In Heilbronn fällt heute das Urteil gegen eine 70-jährige ehemalige Pflege-Großmutter. Sie soll einen siebenjährigen Jungen erwürgt haben. Hintergrund der Tat könnte ihre Verlustangst gewesen sein.

Die ehemalige Pflege-Oma Elisabeth S. muss mit einer langen Haftstrafe rechnen, weil sie einen Jungen getötet haben soll, den sie betreute. Die 70-Jährige, über die das Gericht in Heilbronn heute das Urteil spricht, soll den siebenjährigen Ole erwürgt und in der Badewanne abgelegt haben. Der Fall hat auch deshalb bundesweit für große Bestürzung gesorgt, weil es sich bei Elisabeth S. um eine langjährige Babysitterin des Kindes handelt, die für den Jungen aus Künzelsau fast ein Oma-Ersatz war. Zudem hatte sie ein enges Verhältnis zu seiner Familie. Der Junge übernachtete oft bei der Frau und vertraute ihr.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die damals 69-Jährige den Jungen fast täglich gesehen und betreut, doch als er in die Grundschule kam, konnte die Frau nur noch selten auf Ole aufpassen. Möglicherweise ist diese Trennung ein Grund dafür gewesen, dass sie den Jungen tötete. Vermutlich litt sie unter Verlustängsten.

Die Mutter von Ole kann nicht glauben, wie es zu dieser Tat kommen konnte: "Sie war wie eine Oma für uns", sagte sie der "Rhein-Neckar-Zeitung". Ihr Kind habe immer von "Oma Elisabeth" gesprochen. Elisabeth S. hatte früher als Krankenschwester gearbeitet und lebte lange Zeit alleine in ihrem Eigenheim.

Junge in der Badewanne gefunden


Die Tat hatte sich im April 2018 zugetragen. Der tote Junge wurde im Haus der Pflege-Oma im baden-württembergischen Künzelsau gefunden. Mit einem Schlüssel vom Nachbarn öffnete Oles Vater das Haus, nachdem Elisabeth S. nicht die Tür aufgemacht hatte.

Laut dem Bericht der Gerichtsmedizinerin soll Oles Körper bereits die Leichenstarre angenommen haben, als er mit einem nassen Pyjama in der Badewanne gefunden wurde. Die Ermittler stellten daraufhin auch Druckstellen an seinem Hals fest, die auf einen Tod durch Erwürgen schließen lassen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde die Pflege-Oma nach der Tat dem Haftrichter vorgeführt. Die Frau musste daraufhin in Haft. Derzeit sitzt Elisbaeth S. in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd.

Im bisherigen Prozess wurde die Frage aufgeworfen, ob S. während der Tat unter schweren Depressionen gelitten habe. Ein Gutachter verneinte das vor Gericht. Da aber die Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf das Gutachten als "mangelhaft" bewertete, beantragte sie ein weiteres Gutachten zum Zustand von Elisabeth S. Auf Nachfrage von n-tv.de erklärt die Anwältin, dass sich die Angeklagte im April 2018 in "einem psychologischen Ausnahmezustand" befunden habe. Mit einem anderen Gutachten soll das aus Sicht der Verteidigung belegt werden und somit eine "zeitige Freihheitsstrafe" vor Gericht erreicht werden.

Die Höchsstrafe für Totschlag liegt bei 15 Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft könnte möglicherweise auch auf Mord plädieren und somit eine längere Strafe anvisieren.


Quelle: n-tv.de


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