Kein Bio-Siegel für Halal-Fleisch

  26 Februar 2019    Gelesen: 816
Kein Bio-Siegel für Halal-Fleisch

Dieses Urteil dürfte für reichlich Diskussion sorgen: Als halal beworbenes Fleisch, das aus rituellen Schlachtungen ohne Betäubung stammt, darf nicht das europäische Bio-Logo tragen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Die Praxis sei zwar erlaubt, um die Ausübung der Religionsfreiheit zu gewährleisten, erklärten die Richter. Sie erfülle jedoch nicht die höchsten Tierschutzstandards.

Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich, in dem ein Verband das Gütezeichen für als halal beworbene Hacksteaks verbieten lassen wollte. Der Verband argumentierte, dass die Angabe „ökologischer Landbau“ nicht vereinbar sei mit einer Schlachtmethode, bei der die Tiere nicht betäubt würden. 

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Wahl, sah dies anders. Er hatte in einem Gutachten Ende September des vergangenen Jahres keinen Widerspruch im europäischen Gütezeichen „Ökologischer/biologischer Landbau“ und der Kennzeichung von „Halal“-Fleisch gesehen. Er entschied damals, die europäischen Verordnungen würden die Zertifizierung von Fleisch aus einer rituellen Schlachtung ohne vorherige Betäubung nicht verbieten. Er bemängelte allerdings, die Zertifizierung „halal“ sage bisher allerdings nur wenig über das tatsächlich angewendete Schlachtungsverfahren aus. Die „Halal“-Zertifizierungsstellen in den EU-Mitgliedstaaten gingen uneinheitlich vor.

Das arabische Wort „halal“ bedeutet „rein“ oder „erlaubt“. Muslime dürfen nur Fleisch essen, das von Tieren stammt, die vor der Schlachtung nicht betäubt wurden.

 

deutschlandfunk.


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