Den Unternehmen wird konkret vorgeworfen, sich bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren abgesprochen zu haben. Damit hätten sie den europäischen Wettbewerb eingeschränkt, erklärten die Wettbewerbshüter. Den Verbrauchern sei die Möglichkeit verwehrt worden, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen, obwohl die entsprechende Technologie vorhanden gewesen sei. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre dies ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht, auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele. Die Automobilhersteller sollen nun zu den Vorwürfen Stellung beziehen.
Bereits 2017 erste Untersuchungen
Neu sind die Vorwürfe nicht: Die EU-Kommission hatte bereits 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Die formelle Untersuchung hatte sie 2018 eingeleitet.
Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äußersten Fall können hingegen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.
Mögliche Verstöße gegen Umweltvorschriften sind im Übrigen nicht Teil des Verfahrens. Wie die Kommission mitteilte, sind die Ermittlungen zudem unabhängig von laufenden Untersuchungen etwa von Staatsanwaltschaften zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Autohersteller. In dem Diesel-Skandal ist vor allem der VW-Konzern stark belastet.
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