Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Dreyer, sagte, von den Maßnahmen würden rund zwei Millionen Kinder und Alleinerziehende profitieren. Das Gesetz sieht eine Aufstockung des Kinderzuschlags sowie den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets vor. So sollen Kinder aus einkommensschwachen Familien ein kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen erhalten. Zudem soll es Möglichkeiten für eine kostenlose Schülerbeförderung geben. Bundesfamilienministerin Giffey kündigte an, das Gesetz solle am 1. Juli in Kraft treten.
Teilzeit im Freiwilligendienst
Der Bundesrat stimmte zudem einem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz für eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden im Freiwilligendienst zu. Als Grund werden beispielsweise die Betreuung eines Kindes, eines Angehörigen oder eine anerkannte Behinderung anerkannt. Auch Geflüchtete, die gleichzeitig einen Deutschkurs besuchen, können den Teilzeitdienst wählen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums absolvieren gegenwärtig mehr als 80.000 Menschen einen Freiwilligendienst, 27.000 von ihnen den Bundesfreiwilligendienst, der nach dem Aussetzen der Wehrpflicht den früheren Zivildienst kompensieren soll.
Entschließungsantrag zu Arbeitsbedingungen der Paketzusteller
Zudem forderte die Länderkammer die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, die Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten zu sichern. Zur Begründung heißt es, der hohe Preisdruck und die Auslagerung an Subunternehmen seien für Missstände in der Zustellbranche verantwortlich. Häufig würde gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstoßen und Sozialbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt.
Der Bundesrat beschloss zudem ein Gesetz, das Ärzte dazu verpflichtet, mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anzubieten statt wie bisher 20 Stunden. Bestimmte Fachmediziner wie Augen-, Frauen- oder HNO-Ärzte müssen pro Woche fünf offene Sprechstunden für Patienten ohne Termin anbieten.
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