Oberster Gerichtshof weist Berufung von Reuters-Journalisten ab

  23 April 2019    Gelesen: 713
Oberster Gerichtshof weist Berufung von Reuters-Journalisten ab

Zwei in Myanmar inhaftierte Reuters-Journalisten müssen in Haft bleiben. Das Oberste Gericht des Landes wies einen Berufungsantrag ab. Die Reporter hatten über ein Massaker berichtet.

Der Oberste Gerichtshof Myanmars hat die Berufung von zwei zu sieben Jahren Gefängnis verurteilten Reuters-Journalisten abgewiesen. "Unser Berufungsantrag wurde zurückgewiesen", sagte Anwalt Khin Maung Zaw. Das Gericht habe das Urteil einer niedrigeren Instanz ohne nähere Erläuterung bestätigt. Reuters-Chefredakteur Steve Adler zeigte sich enttäuscht über das Urteil und erklärte, man werde weiter alles tun, um die Reporter so bald wie möglich freizubekommen.

Die beiden Reuters-Mitarbeiter Wa Lone und Kyaw Soe Oo waren im vergangenen September zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Basierend auf einem Gesetz aus der Kolonialzeit wurden die Reporter für schuldig befunden, "Staatsgeheimnisse" verraten zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verfügten sie über geheime Informationen über Sicherheitseinsätze in der Region Rakhine, wo die Armee hart gegen die muslimische Rohingya-Minderheit vorgegangen war.

Ein Polizist sagte allerdings aus, die beiden seien in eine Falle der Sicherheitsbehörden getappt. Ein Vorgesetzter habe die Übergabe geheimer Dokumente an die Journalisten angeordnet, um sie anschließend festnehmen zu lassen. Nach Überzeugung der Nachrichtenagentur sollten die Reuters-Mitarbeiter damit zum Schweigen gebracht werden, nachdem sie ein Massaker an zehn Rohingya untersucht hatten.

spiegel


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