Geschäftsführer Bungert sagte, Grund sei die geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Demnach müssen auch Teilzeitbeschäftigten Zuschläge für Mehrarbeit gezahlt werden. Weil dies gegen den Wortlaut des Tarifvertrags verstoße, habe man sich zur Kündigung gezwungen gesehen, meinte Bungert. Er rief die Gewerkschaft „Bauen Agrar Umwelt“ zu Verhandlungen auf. Die Friedenspflicht endet zum 31. Juli.
Im Gebäudereiniger-Handwerk arbeiten etwa 700.000 Menschen.
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