Das sieht ein Entwurf von Bundesjustizministerin Barley zur Änderung der Strafprozessordnung vor, über den mehrere Medien berichten. Demnach sollen Ermittler in mehr Fällen als bisher Telefongespräche und E-Mails von Verdächtigen überwachen können. Bislang ist dies nur möglich, wenn eine Bande hinter Wohnungseinbrüchen steckt. Voraussetzung für die erweiterten Ermittlungen ist zudem, dass die Tat schwerwiegend ist und die Aufklärung auf andere Weise kaum möglich wäre.
Deutschlandfunk
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