Das droht Ihnen, wenn Sie eine Waffe bei sich tragen

  23 Januar 2016    Gelesen: 1214
Das droht Ihnen, wenn Sie eine Waffe bei sich tragen
Das Waffengeschäft in Deutschland blüht: Immer mehr Menschen kaufen sich aus Sorge eine Schreckschuss- oder Gaswaffe. Nach dem Kauf verschärfen sich die Regeln. In der Öffentlichkeit bei sich tragen, ist nicht immer rechtens.
Die Nachfrage nach CS-Gas oder Placebo-Waffen ist groß. Die Lager sind größtenteils leer.Was viele Käufer nicht wissen: Zwar darf jeder über 18 Jahren eine Waffe kaufen. Doch wer sie mit sich führt oder gar benutzt, macht sich strafbar.

"Es gibt eine ganz klare Unterteilung zwischen Erwerb, Transport und Führung", sagt Waffenexperte David Schiller. Er ist Vorstandsvorsitzender von Prolegal, einer deutschen Interessengemeinschaft für Waffenschutz, und kennt sich in der Szene bestens aus.
"Wer sich eine Waffe kauft und diese dann ohne kleinen Waffenschein bei sich trägt, macht sich strafbar", stellt Schiller klar Nur in den eigenen vier Wänden sei es legal diese in der Hand zu halten.

Kleiner Waffenschein heißt nur "bei sich führen"

Wer einen kleinen Waffenschein besitzt, darf sogenannte Placebo-Waffen wie Schreckschuss- und Gaspistolen bei sich tragen. Allerdings darf der Waffenträger nicht damit in der Öffentlichkeit schießen. "Das hat schlimme Folgen", sagt Schiller. Denn die Polizei kann aus der Entfernung nicht erkennen, dass es sich um eine Schreckschuss- oder Gaspistole handele. "Es könnte zum Schusswechsel kommen. Der Waffenbesitzer könnte sich lebensgefährlich verletzen."

Außerdem sei die Polizei derzeit besonders wachsam, sagt Schiller. "Im Notfall muss das Sondereinsatzkommando (SEK) anrücken und die müssen erstmal angeflogen werden." Aus logistischer Sicht sei das ein enormer Aufwand. Allein der Anflug des SEK mit dem Helikopter kostet je Flugstunde 1000 Euro. Wer so einen Einsatz unnötigerweise auslöst, muss mit hohen Bußgeldern und Entschädigungszahlungen rechnen.

Schießen nur im Schießverein - oder im Theater

Schießen mit der Placebowaffe ist nur in Schützen- oder Schießvereinen erlaubt. "Bevor jemand mit der Waffe schießt, sollte er sich genau informieren und einen Einführungskurs besuchen. Nur so entwickeln sie ein Gefühl für die Waffe", rät ein Mitglied eines Münchner Schützenvereins.

Laut Waffenrecht ist zudem das Schießen mit einer Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit nur bei Theatervorführungen oder Filmaufnahmen erlaubt. "Wer das nicht beachtet und mit der Gaspistole in der Öffentlichkeit schießt, macht sich strafbar", sagt Schiller.

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