„Druschba“-Pipeline: Weißrussland stoppt Öltransit in Richtung Ukraine und Polen

  19 Mai 2019    Gelesen: 529
  „Druschba“-Pipeline: Weißrussland stoppt Öltransit in Richtung Ukraine und Polen

Weißrussland hat beschlossen, den Öltransit über die Pipeline „Druschba“ in Richtung Ukraine und Polen auszusetzen. Dies teilt der Pressedienst des weißrussischen Staatskonzerns „Belneftechim“ mit.

Der Ölexport in die Ukraine sei eingestellt worden, da es keine freien Tanks zum Abpumpen von minderwertigem Öl mehr gebe, das zuvor in die Pipeline gelangt sei. Es sei geplant, in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai die Lieferungen in die Ukraine wieder aufzunehmen. Die Gründe für den Lieferstopp in Richtung Polen werden nicht angegeben.

Dabei funktioniere die Mosyrskij Ölraffinerie in Weißrussland stabil und raffiniere das Öl, das normale Qualitätsindikatoren aufweise. Derzeit würden die Anlagen in diesem Betrieb repariert, die durch die Ölverunreinigung beschädigt worden seien.  

Die Fachleute von „Belneftechim“ und dessen Organisationen würden zurzeit in Moskau zusammen mit der russischen Seite hauptsächlich an den technischen Fragen zur Wiederaufnahme des Transits über die „Druschba“-Pipeline arbeiten. Unter anderem würden sie einen Zeitplan für den Austausch von verunreinigtem Öl in der Pipeline entwickeln.

Die Ukraine hatte den Transit von russischem Öl am 25. April gestoppt, als die Verunreinigung des Öls in der „Druschba“-Pipeline durch Kohlenwasserstoffe minderer Qualität mit einem hohen Gehalt an chlororganischen Verbindungen bekannt geworden war. Die entsprechende Meldung verbreitete damals der weißrussische Staatskonzern „Belneftechim“. Danach hatten sich die europäischen Verbraucher, darunter Polen, geweigert, das Öl anzunehmen.

Das Ermittlungskomitee Russlands leitete ein Strafverfahren zur Ölverschmutzung in der Pipeline „Druschba“ wegen eines unerlaubten Anschlusses an die Öl-und Gasfernleitungen oder deren Unbrauchbarmachung nach vorheriger Absprache (Abschnitt „a“ und „b“, Teil 4 von Artikel 215.3 des Strafgesetzbuches) und auch wegen Diebstahls (Artikel 158 des Strafgesetzbuches) ein. Derzeit sind vier Personen in diesem Fall festgenommen, zwei weitere, die zur Fahndung ausgeschrieben worden waren, verhaftete das Gericht in Abwesenheit.

sputniknews


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