Der Club verstoße gegen die öffentliche Ordnung, urteilte ein Zivilgericht in Utrecht. In der Organisation herrsche eine „Kultur von Gewalt“, hieß es weiter. Davor müsse die Gesellschaft geschützt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verbot beantragt und erklärt, Mitglieder der Hells Angels hätten zahlreiche Verbrechen und Gewalttaten begangen.
Das Verbot gilt nicht nur für die niederländischen Ableger des Clubs. Auch die weltweite Organisation darf dem Urteil zufolge nicht mehr in den Niederlanden aktiv sein.
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