Die seit August 2017 gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank ermittelnde Behörde habe nun Ermittlungen “gegen weitere ehemalige und aktuelle Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder” eingeleitet, erklärte ein Banksprecher am Donnerstag. Es gehe um Cum-Ex-Transaktionen bestimmter ehemaliger Kunden der Bank. “Süddeutsche Zeitung”, NDR und WDR hatten zuerst über den Vorgang berichtet.
Die Bank, erklärte, die Maßnahme der Staatsanwaltschaft habe prozessuale Gründe, damit solle eine Verjährungsfrist unterbrochen werden. Die Bank gehe nicht davon aus, dass sich die Einschätzung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft geändert habe. “Auch die Einschätzung der Bank zum Sachverhalt hat sich hierdurch nicht verändert”, so der Sprecher.
Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Anleger eine inzwischen geschlossene Gesetzeslücke und ließen sich einmal abgeführte Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstatten. Dadurch entgingen dem Fiskus Milliarden.
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