Die Maßnahmen widersprächen dem Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes und untergrüben das Prinzip der Unabsetzbarkeit der Richter und der Unabhängigkeit der Justiz, heißt es in dem am Donnerstag vorgelegten Schlussantrag des Generalanwaltes Evgeni Tanchev. Der EuGH in Luxemburg ist das höchste rechtsprechende Organ der Europäischen Union. Eine Entscheidung wird demnächst erwartet. Der EuGH muss der Auffassung des Generalanwalts nicht folgen, tut dies aber meist.
2017 hatte die von der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) geführte Regierung das umstrittene Gesetz vorgelegt. Das Pensionsalter für Richter an ordentlichen Gerichten, Staatsanwälte und Richter am Obersten Gericht wurde von 67 auf 65 Jahre für Männer und auf 60 für Frauen herabgesetzt. Dies wurde genutzt, um etliche Richter in den Ruhestand zu schicken, darunter auch die Präsidentin des Obersten Gerichts, die sich weigerte, ihren Posten aufzugeben.
Gegen das Gesetz hatte die EU-Kommission geklagt. Ende vergangenen Jahres untersagte der EuGH in Eilentscheidungen Polen vorerst, weitere Richter des Obersten Gerichts in den Zwangsruhestand zu versetzen.
Die von der PiS vorangetriebene Justizreform reicht weiter und hat mehrere Verfahren der EU-Kommission gegen Polen ausgelöst. Sie argumentiert, die Unabhängigkeit der Justiz werde beschnitten und die Gewaltenteilung werde ausgehöhlt. In Polen werfen die Opposition und Bürgerrechtler der Regierung vor, sie steuere 30 Jahre nach Ende des Kommunismus’ auf autoritäre Verhältnisse zu. Durch Veränderungen bei Personal und Rechtsvorschriften habe die PiS de facto die Kontrolle über weite Teile der Justiz übernommen, darunter die Staatsanwaltschaft und das Verfassungsgericht. Die Regierung argumentierte, die Veränderungen seien nötig, um die Arbeit an den Gerichten effizienter zu gestalten und Hinterlassenschaften des kommunistischen Regimes zu beseitigen.
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