In einem Verfahren zum Schutz polnischer Richter hat die EU-Kommission die nächste Stufe eingeleitet. Die Regierung in Warschau habe noch zwei Monate Zeit, die von Brüssel kritisierten Bestimmung zum disziplinarischen Vorgehen gegen Richter zurückzunehmen, erklärte die Kommission in Brüssel. Ansonsten werde die EU-Behörde über die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entscheiden.
Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 gegen mehrere Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau vor. Im konkreten Fall geht es um mögliche Disziplinarverfahren gegen Richter, die von dem in den EU-Verträgen verankerten Recht Gebrauch machen, bei laufenden Verfahren die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.
Bei Zweifeln zur europäische Rechtslage haben nationale Gerichte in den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Vorabentscheidungen des EuGH zu beantragen. Dies kann von nationalen Richtern auch dazu genutzt werden, die Übereinstimmung nationaler Gesetze oder Verwaltungsakte mit EU-Recht überprüfen zu lassen.
Brüssel wirft Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben. Die Kommission leitete deshalb bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren ein. Im Dezember 2017 startete Brüssel dann ein bis dahin beispielloses Strafverfahren, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann.
Die Regierung in Warschau hatte 2017 unter anderem das Ruhestandsalter für Richter an den ordentlichen Gerichten, Staatsanwälte und Richter am Obersten Gericht auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer abgesenkt. Dies wurde genutzt, um etliche Richter in den Ruhestand zu schicken, darunter auch die Präsidentin des Obersten Gerichts, die sich weigerte, ihren Posten aufzugeben. Darüber hinaus wurde dem Justizminister die Befugnis eingeräumt, die Dienstzeit einzelner Richter an den ordentlichen Gerichten über die Altersgrenze hinaus zu verlängern. Die EU-Kommission zog dagegen vor den EuGH.
spiegel
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