Der Vorschlag für diese Verschärfung des Aufenthaltsrechts stammt von Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas. Die beiden Politiker hatten ihn als Konsequenz der Übergriffe ausgearbeitet, die in der Silvesternacht in Köln, Hamburg und weiteren deutschen Städten verübt wurden.
Eine schnellere Ausweisung kommt dann infrage, wenn der Betroffene wegen einer Straftat gegen das Leben, wegen Körperverletzung, Sexueldelikten oder wegen des Widerstands gegen Polizeibeamte zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt wurde. Auch bei Eigentumsdelikten, wie etwa bei Serieneinbrüchen, kann eine leichtere Abschiebung geprüft werden.
Niedrigere Strafen sollen für Ausweisung genügen
Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Dabei soll die Grenze, ab der ein "besonders schwerwiegendes" sogenanntes Ausweisungsinteresse gilt, künftig herabgesetzt werden. Bislang liegt die Hürde bei einem Strafmaß von zwei oder mehr Jahren. Der Entwurf sieht vor, sie auf mindestens ein Jahr zu verringern. Außerdem soll es keine Rolle spielen, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Auch die Regelungen für Flüchtlinge im Asylverfahren sollen verschärft werden. Hier soll die Freiheitsstrafe, bei der die Aberkennung des Flüchtlingsstatus droht, von drei auf ebenfalls ein Jahr reduziert werden.
"Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat", sagte de Maizière zu den geplanten Änderungen. Solche Schritte zu ergreifen sei man den Opfern aus der Silvesternacht schuldig. Zudem seien sie aus seiner Sicht notwendig, um Flüchtlinge, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, zu schützen. Diese Menschen "haben es nicht verdient, mit kriminellen Ausländern in einen Topf geworfen zu werden", sagte er weiter.
Genfer Konvention muss gewahrt bleiben
Allerdings gibt es auch bei der erleichterten Abschiebung Einschränkungen: So spielt zum Beispiel eine Rolle, wie lange ein Ausländer bereits in Deutschland lebt und ob er hier eine Familie hat. Zudem kann die Abschiebung auch dadurch verhindert werden, dass der Staat, aus dem der Betreffende ursprünglich stammt, die Rücknahme verweigert. Außerdem muss die Genfer Flüchtlingskonvention gewahrt werden. Im Heimatland darf dem Ausländer also keine Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung drohen.
Bereits vor den Beratungen des Kabinetts fand der Gesetzentwurf Zuspruch. Bundeskanzlerin Angela Merkel bekräftigte, dass die Regelungen "möglichst schnell in Kraft treten und umgesetzt werden" sollen. Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann begrüßten das Konzept. Es sei kein Schnellschuss, sondern wohlüberlegt, sagte Gabriel.
Während bei der Verschärfung des Aufenthaltsrechts in der Bundesregierung weitgehend Einigkeit herrscht, sorgt die Flüchtlingskrise weiter für Streit. Vor allem die CSU drängt auf eine Obergrenze für Flüchtlinge. Sie hatte zuletzt einen Beschwerdebrief an die Kanzlerin geschickt und erneut mit Klage gedroht.
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