Polens Justizminister ist in Zukunft auch Generalstaatsanwalt

  29 Januar 2016    Gelesen: 1095
Polens Justizminister ist in Zukunft auch Generalstaatsanwalt
Polen schränkt die Unabhängigkeit der Justiz weiter ein. Der Justizminister wird in Personalunion Generalstaatsanwalt und kann in alle Verfahren eingreifen.
Die national-konservative Regierung Polens hat eine weitere umstrittene Änderung des Justizsystems durchs Parlament gebracht. Die Abgeordneten der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) stimmten für ein Gesetz, mit dem alle Staatsanwaltschaften, auch auf regionaler Ebene, direkt dem Justizministerium unterstellt werden. Die Funktion des Generalstaatsanwalts übernimmt der Justizminister selbst. Er hat das Recht, bei jeder Ermittlung zu intervenieren.

Für das Gesetz stimmten 236 Abgeordnete, 209 votierten dagegen, acht enthielten sich. Damit wurde die 2009 von der Vorgängerregierung eingeführte Änderung, die die Staatsanwaltschaft zu einer unabhängigen Einrichtung gemacht hatte, wieder zurückgenommen.

Seit ihrem Amtsantritt im Oktober hat die PiS-Partei des ehemaligen Ministerpräsidenten Jaroslaw Kaczynski die Arbeit des Verfassungsgerichts erschwert und die öffentlich-rechtlichen Medien unter ihre Kontrolle gebracht. Die EU-Kommission leitete eine Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ein.

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