Weil ein unkontrollierter Fluggast in einen Sicherheitsbereich am Münchner Flughafen gelangt ist, hat die Polizei am Morgen mehrere Terminalbereiche geräumt. Betroffen waren das Terminal 2 und die Bereiche B und C des Terminals 1. Nach etwa zweieinhalb Stunden teilte ein Flughafensprecher mit, dass die gesuchte Person nach Angaben der Bundespolizei gefasst sei.
Nun müsse geprüft werden, wo sich der Passagier zwischenzeitlich aufgehalten habe, sagte der Sprecher. Davon sei abhängig, wie schnell die Abfertigung wieder aufgenommen und die Menschen erneut kontrolliert werden können.
Wie die Bundespolizei Bayern auf Twitter mitteilte, sind alle betroffenen Bereiche inzwischen wieder freigegeben.
Wegen der Räumung sind mehr als 50 Starts und Landungen abgesagt worden. Hingegen halte sich die Zahl der verspäteten Maschinen in Grenzen, sagte ein Airport-Sprecher. Insgesamt waren dort etwa 1200 Starts und Landungen geplant. Im Schnitt seien an einem solchen Tag 120.000 Passagiere am zweitgrößten Flughafen in Deutschland unterwegs. Von den annullierten Flügen dürften rund 7500 Fluggäste betroffen sein.
Der Fluggast war ersten Erkenntnissen zufolge aus einem sogenannten nicht sicheren Drittstaat am Terminal 2 von Deutschlands zweitgrößtem Airport angekommen, wie der Sprecher sagte.
Flucht über Notausgangstür
Vor der Einreisekontrolle sei er über eine Notausgangstür in einen Bereich gelangt, in den nur kontrollierte Passagiere dürfen, erklärte der Flughafensprecher. Daraufhin leitete die Bundespolizei nach eigenen Angaben „gefahrenabwehrende Maßnahmen“ gemäß EU-Gesetzesvorgaben ein.
Alle Menschen aus den betroffenen Terminalteilen müssten noch einmal kontrolliert werden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Das Terminal 1 wurde ebenfalls teilweise geräumt, weil man dorthin mit einem Bus gelangen kann. Der Flughafen verteilte Wasser in den betroffenen Gebäudeteilen und informierte die Passagiere über Lautsprecheransagen und via Twitter über die Situation. Ähnliche Vorfälle an Flughäfen gibt es immer mal wieder.
Das aktuelle Geschehen erinnert an das Münchner Flughafenchaos zu Beginn der Sommerferien 2018: Damals hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das dazugehörige Satelliten-Terminal geräumt, weil eine Frau unkontrolliert durch eine Sicherheitsschleuse gelangt war. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31.000 Passagiere waren das ganze Wochenende über betroffen. Der Schaden ging in die Millionen.
Der Flughafen verteilte anschließend freiwillig knapp 6000 50-Euro-Gutscheine. Das Amtsgericht Erding entschied allerdings, dass Fluggesellschaften nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn Passagiere aufgrund einer Anti-Terror-Maßnahme nicht fliegen können (Az.: 4 C 3819/18).
Vier Kläger aus München hatten eine Entschädigung von je 400 Euro wegen Flugbeförderungsverweigerung gefordert. Die beklagte Fluggesellschaft war hingegen der Ansicht, dass sie die Beförderung nicht verweigert habe, weil die Kläger nicht rechtzeitig am Abfluggate erschienen seien und sie für die Anti-Terror-Maßnahme der Bundespolizei nicht verantwortlich sei. Das sah auch das Amtsgericht so. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle : welt.de
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