In einem Fall hat die Staatsanwaltschaft München I demnach bereits Anklage gegen den Ex-Nationalspieler erhoben. In einem weiteren Fall ermittle die Polizei noch.
„Die Staatsanwaltschaft München I hat seit Herbst 2018 ein Verfahren gegen Jérôme Boateng wegen gefährlicher Körperverletzung geführt und nach umfangreichen Ermittlungen am 11. Februar 2019 Anklage zum Amtsgericht München erhoben“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
„Überdies ermittelt die Polizei derzeit in einem weiteren Fall des Verdachtes der Körperverletzung zum Nachteil der gleichen Geschädigten“, hieß es weiter.
Laut der Anwaltskanzlei, die Boateng vertritt, soll es um einen privaten Sachverhalt gehen, der „im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter“ beruhe.
Boateng und seine einstige Lebensgefährtin waren zehn Jahre lang ein Paar und haben zwei gemeinsame Kinder.
Eine Sprecherin des Amtsgerichts München habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich das Verfahren derzeit im sogenannten „Zwischenverfahren“ befinde. Der zuständige Richter habe noch nicht über eine Zulassung der Anklage, die seit Februar beim Amtsgericht München liege, entschieden und weitere Ermittlungen angeordnet.
Offenbar gibt es in der Sache unterschiedliche Ansichten zwischen Gericht und Anklagebehörde. Die Nebenklage der Geschädigten sei allerdings schon zugelassen.
Boateng spielt seit 2011 für den FC Bayern, 2013 gewann er mit dem Team die Champions League; er galt damals als einer der besten Innenverteidiger der Welt. Im Sommer 2014 wurde er mit der deutschen Nationalmannschaft in Brasilien Weltmeister.
sputniknews
Tags: